Das
250 MWe-Prototyp-Kernkraftwerk Phénix hat am 09.04.1998
die Genehmigung für den Leistungsbetrieb bis zum Jahre 2004
erhalten.
Im
50. Betriebszyklus ist die Nennleistung auf zwei Drittel begrenzt.
Nach dem Zyklus soll der geplante Stillstand für eine 10-Jahres-Inspektion,
Zustandskontrolle der Reaktoreinbauten und die Verbesserung der
seismischen Gebäudesicherung genutzt werden. Die Untersuchung
der Transmutation von langlebigen radioaktiven Abfällen,
die im französischen Gesetz vom 30.12.1991 gefordert wird,
ist mit dem Weiterbetrieb des Phénix gewährleistet.
Dazu wird die Anlage die Experimente des stillgelegten Superphénix
weiterführen.

Schneller
Brüter Superphénix |
Nach
einer Regierungsentscheidung vom 02.02.1998 bleibt der Superphénix
endgültig abgeschaltet. Der Brutreaktor soll zwar eine Langzeitoption
bleiben, der Schwerpunkt der französischen Nuklearpolitik
aber auf der Entwicklung des europäischen Druckwasserreaktor
EPR (European Pressurised Water Reactor) liegen. Zu diesem Ergebnis
kam eine im April 1998 eingesetzte Sonderkommission der französischen
Nationalversammlung. Der Standort Le Carnet kommt nach einer Regierungsentscheidung
vom 17.09.1997 nicht mehr für den Bau eines Kernkraftwerks
in Betracht. Entsprechende Pläne der EdF (Électricité
de France) hatten 20 Jahre lang zu Protesten geführt.
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