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FR Frankreich

 

Phénix 1
Schneller Brüter Phénix 1


 

Das 250 MWe-Prototyp-Kernkraftwerk Phénix hat am 09.04.1998 die Genehmigung für den Leistungsbetrieb bis zum Jahre 2004 erhalten.

Im 50. Betriebszyklus ist die Nennleistung auf zwei Drittel begrenzt. Nach dem Zyklus soll der geplante Stillstand für eine 10-Jahres-Inspektion, Zustandskontrolle der Reaktoreinbauten und die Verbesserung der seismischen Gebäudesicherung genutzt werden. Die Untersuchung der Transmutation von langlebigen radioaktiven Abfällen, die im französischen Gesetz vom 30.12.1991 gefordert wird, ist mit dem Weiterbetrieb des Phénix gewährleistet. Dazu wird die Anlage die Experimente des stillgelegten Superphénix weiterführen.

superphénix
Schneller Brüter Superphénix

 

 

 

 

 

 


 

Nach einer Regierungsentscheidung vom 02.02.1998 bleibt der Superphénix endgültig abgeschaltet. Der Brutreaktor soll zwar eine Langzeitoption bleiben, der Schwerpunkt der französischen Nuklearpolitik aber auf der Entwicklung des europäischen Druckwasserreaktor EPR (European Pressurised Water Reactor) liegen. Zu diesem Ergebnis kam eine im April 1998 eingesetzte Sonderkommission der französischen Nationalversammlung. Der Standort Le Carnet kommt nach einer Regierungsentscheidung vom 17.09.1997 nicht mehr für den Bau eines Kernkraftwerks in Betracht. Entsprechende Pläne der EdF (Électricité de France) hatten 20 Jahre lang zu Protesten geführt.

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